Die Strukturermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts und die Beweiserhebung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz sind eine wertvolle Basis für den nächsten Prozess nach dem Völkerstrafgesetzbuch zu Syrien. Dieser beginnt am 19. Januar 2022 gegen den syrischen Arzt Aala M. vor dem OLG Frankfurt.
Markus N. Beeko erinnert anlässlich des heutigen Urteils: “Die Regierung von Bashar al-Assad begeht weiterhin tagtäglich schwerste Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Amnesty International dokumentiert seit Jahren schwerste gezielte und systematische Menschenrechtsverletzungen. Sie sind auch heute weiter brutale Realität in Syrien. Auch im Jahr 2021 wurden zehntausende Menschen Opfer systematischer Folter, außergerichtlicher Hinrichtungen, willkürlicher Festnahmen und gewaltsamen Verschwindenlassens durch syrische “Sicherheitskräfte”.
Das Urteil des Koblenzer Gerichts ist auch eine Mahnung: an die Innenministerkonferenz, die aufgrund der hohen Gefährdung von Rückkehrer_innen umgehend den Abschiebungsstopp nach Syrien beschließen muss. Es ist eine Mahnung an die Bundesregierung, dass es keine Anerkennung und Zusammenarbeit mit dem syrischen Regime geben darf. Und es ist eine Erinnerung, wie wichtig der Einsatz der Bundesregierung für die konsequente Umsetzung einer nationalen und internationalen Strafverfolgung von Menschenrechtsverbrechen ist, wie er im Koalitionsvertrag beschlossen wurde.”
Hintergrund
Der Prozess gegen Anwar R. und Eyad A. vor dem OLG Koblenz begann am 23. April 2020. Das Verfahren gegen Eyad A. wurde abgetrennt, er wurde bereits am 24. Februar 2021 wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
In dem am 7. September 2021 veröffentlichten Bericht “You are going to your death” dokumentiert Amnesty International anhand von 66 Fallbeispielen wie syrische Rückkehrer_innen zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 Opfer von Folter, Misshandlung, willkürlicher Verhaftung, Verschwindenlassen und sexualisierter Gewalt wurden.