Kolumbianisches Verfassungsgericht urteilt zu Abtreibungen

22.2.2022

In Kolumbien hat das Verfassungsgericht die Abtreibung bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt. Dies gab das Gericht in einer Mitteilung bekannt. Zuvor war der Abbruch von Schwangerschaften in dem südamerikanischen Land nur in besonderen Fällen erlaubt gewesen, etwa nach einer Vergewaltigung, Lebensunfähigkeit des Fötus oder bei Gefahr für das Leben der Mutter.

Schätzungen zufolge gab es dort pro Jahr rund 400.000 heimliche Abtreibungen. Nach der 24. Schwangerschaftswoche gelten weiter die bisherigen Gründe für eine legale Abtreibung.

Ecuador brachte in der vergangenen Woche ein Gesetz auf den Weg, das die Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt. In Chile scheiterte ein Gesetz zur Liberalisierung der Abtreibung Ende vergangenen Jahres vorerst. Einzig in lateinamerikanischen Ländern wie Uruguay, Kuba, Guyana, Französisch-Guyana und in Teilen Mexikos sind sie legal. In El Salvador sind Abtreibungen sogar grundsätzlich verboten und werden mit Freiheitsstrafen geahndet. Selbst Fehlgeburten werden mit drastischen Strafen belegt.

 

 

 

 

17. März 2022